Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Excellent Martial Arts GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Bedingungen werden zwischen der Excellent Martial Arts GmbH und dem/der Kursteilnehmer/in getroffen.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird je nach Wahl des/der Kursteilnehmer/in für 3, 6 oder 12 Monate abgeschlossen. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die gewählte Vertragsperiode (3, 6 oder 12 Monate) zu denselben Bedingungen.
Kündigung
Die Kündigung ist jederzeit möglich, muss jedoch spätestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragsperiode schriftlich per Einschreiben erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die zuvor vereinbarte Vertragsdauer (3, 6 oder 12 Monate).
Kursbeginn und Zahlung
Der Eintritt in die Kurse ist jederzeit möglich. Mit der Anmeldung wird der Mitgliederbeitrag für die gewählte Zahlungsperiode (3, 6 oder 12 Monate) fällig. Der Mitgliederbeitrag ist im Voraus zu entrichten und gilt stets für die gesamte Periode, auch bei vorzeitigem Abbruch der Mitgliedschaft. Bei Zahlungsverzug behält sich die Excellent Martial Arts GmbH das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Teilzahlungen sind nach Absprache möglich.
Vertragsverlängerung und Preisanpassung
Die Excellent Martial Arts GmbH behält sich das Recht vor, die Mitgliederbeiträge um bis zu 2,9% oder die Kurszeiten marktgerecht anzupassen. Änderungen werden dem/der Kursteilnehmer/in drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt. Die aktuellen Mitgliederbeiträge sind im Anhang A festgelegt.
Zahlungsverzug, Mahnverfahren und Betreibung
- Erste Erinnerung: Gebührenfrei per E-Mail, Zahlungsfrist 10 Tage.
- 1. Mahnung: CHF 20.00 Mahngebühr, Zahlungsfrist 10 Tage.
- 2. Mahnung: CHF 40.00 pro weiterer Kommunikation per eingeschriebenem Brief.
- Betreibung: Bearbeitungskosten von CHF 150.00 bei Einleitung des Betreibungsverfahrens.
Zahlungsunterbrechung
Unterbrechungen des Trainings sind nur bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Militärdienst möglich, sofern die Trainingsverhinderung länger als 4 Wochen dauert. Ein ärztliches Attest ist innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt der Verhinderung vorzulegen. Eine rückwirkende Anrechnung ist ausgeschlossen. Bearbeitungsgebühr: CHF 30.00.
Ferien und Feiertage
Während regionalen, kantonalen Ferien und eidgenössischen Feiertagen kann das Training ohne Nachholpflicht reduziert oder ausfallen. Trainingszeiten können bei Bedarf kurzfristig angepasst werden.
Ausrüstung und Prüfungen
Die notwendige Ausrüstung kann bei der Schulleitung bezogen werden. Prüfungsgebühren und Gurte sind teilweise im Mitgliederbeitrag enthalten. Spezialkurse sind nicht inkludiert.
Haftungsausschluss
Die Schule haftet nicht für Drittverschulden, Unfälle, Schäden oder verlorene Gegenstände. Die Kursteilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen des Trainers sowie den Dojo-Regeln zu folgen. Eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Teilnehmers.
Solidarhaftung
Der gesetzliche Vertreter haftet für minderjährige Kursteilnehmer solidarisch und unbeschränkt. Abweichungen bedürfen der Schriftform.
Rechnungsstellung
Rechnungen werden per E-Mail versandt. Eine Zustellung per Post ist auf Wunsch möglich, unter einer Gebühr von CHF 7.50.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder online und ist verbindlich. Die erhobenen Daten werden nur für interne Zwecke gespeichert und verarbeitet.
Ausschluss bei Regelverstössen
Bei groben Regelverstössen oder Fehlverhalten kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Mitgliederbeitrags ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Uster.
Verwendung von Bildmaterial
Die Schule darf während des Trainings aufgenommene Bilder für interne Zwecke verwenden (z.B. Website, Flyer). Für die Verwendung in sozialen Medien ist eine Zustimmung der abgebildeten Person erforderlich.
Check-in Karte
Die Check-in Karte muss bei Vertragsende unbeschädigt zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben.
Vorstrafen
Personen mit Vorstrafen wegen Delikten gegen Leib und Leben werden nicht zugelassen. Die Schule kann einen Strafregisterauszug verlangen. Falsche Angaben führen zur fristlosen Vertragsauflösung.
Gesundheitszustand
Krankheiten, Verletzungen oder Medikamenteneinnahmen sind der Schule vor Vertragsabschluss sowie vor jeder Trainingseinheit mitzuteilen. Bei Unterlassung kann der Vertrag fristlos aufgelöst werden.